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Verkehrsrecht

Sie hatten einen Unfall und möchten die Sache schnell, sicher und möglichst ohne Kostenrisiko hinter sich bringen?


Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie meine schnelle und professionelle Hilfe. Als moderne Anwaltskanzlei bin ich in der Lage, Ihnen ohne aufwendigen Kanzleibesuch und mühsamen Papierkrieg zu helfen.

Bitte beachten Sie, dass die Ihnen als Geschädigtem für die Regulierung Ihres Haftpflichtschadens entstehenden Anwaltskosten grundsätzlich der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer erstatten muss, wenn er für den Unfall alleine haftet. Dies bedeutet, dass Ihnen in der Regel keine Kosten entstehen, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Die erforderlichen Anwaltskosten sind nach der Rechtsprechung grundsätzlich Teil des ersatzpflichtigen Schadens.

Falls Sie für den Unfall mithaften oder ihn sogar alleine verschuldet haben, müssen Sie auch die Anwaltskosten teilweise oder ganz tragen, wobei ich Sie passend für jeden Fall berate, damit Sie wissen, ob und welche Kosten auf Sie zukommen.

Wenn Sie eine für den Unfall eintrittspflichtige Rechtschutzversicherung haben, trägt der Rechtschutzversicherer die Anwaltskosten abzüglich der mit Ihnen vereinbarten Selbstbeteiligung.

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Darüber hinaus kann ich Sie auch kompetent zu den Themen Führerschein und Kaufverträgen von Neu- und Gebrauchtwagen umfassend informieren.


Verkehrsrecht - Themen

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