© Benjamin Haas / Fotolia
Sie hatten einen Unfall und möchten die Sache schnell, sicher und möglichst ohne Kostenrisiko hinter sich bringen?
Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie meine schnelle und professionelle Hilfe. Als moderne Anwaltskanzlei bin ich in der Lage, Ihnen ohne aufwendigen Kanzleibesuch und
mühsamen Papierkrieg zu helfen.
Bitte beachten Sie, dass die Ihnen als Geschädigtem für die Regulierung Ihres Haftpflichtschadens entstehenden Anwaltskosten grundsätzlich der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer
erstatten muss, wenn er für den Unfall alleine haftet. Dies bedeutet, dass Ihnen in der Regel keine Kosten entstehen, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Die erforderlichen Anwaltskosten
sind nach der Rechtsprechung grundsätzlich Teil des ersatzpflichtigen Schadens.
Falls Sie für den Unfall mithaften oder ihn sogar alleine verschuldet haben, müssen Sie auch die Anwaltskosten teilweise oder ganz tragen, wobei ich Sie passend für jeden Fall berate, damit Sie
wissen, ob und welche Kosten auf Sie zukommen.
Wenn Sie eine für den Unfall eintrittspflichtige Rechtschutzversicherung haben, trägt der Rechtschutzversicherer die Anwaltskosten abzüglich der mit Ihnen vereinbarten Selbstbeteiligung. Auch
darüber kann ich Sie selbstverständlich umfassend beraten.
Holen Sie sich jetzt professionelle Antwort auf alle Fragen des Verkehrsrechts, zu Fragen von Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten.
>> Bußgeldrechner
Darüber hinaus kann ich Sie auch kompetent zu den Themen Führerschein und Kaufverträgen von Neu- und Gebrauchtwagen umfassend informieren.
Reinald Lindenmeir
Am Silbermannpark 3
86161 Augsburg
Tel.: 08 21/4 55 05 40
Fax: 08 21/45 50 54 10
Email: info@ra-lindenmeir.de
Montag – Donnerstag
09.00 – 12.00 Uhr
13.00 – 17.00 Uhr
Freitag
geschlossen